Naslovna Konföderation FC Basel: Simic erhält keine Spielbewilligung

FC Basel: Simic erhält keine Spielbewilligung

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Der FCB muss auf den serbischen Fussballspieler Simic verzichten. Der Mann erhält mangels genügender Wettkampferfahrung keine Arbeitsbewilligung in der Schweiz.
Der Fussball mag zwar die Welt regieren, doch gelten auch für ihn Gesetze. Diese Erfahrung muss derzeit der FC Basel machen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid des Bundesamts für Migration, dem Fussballspieler Veljko Simic keine Aufenthaltsbewilligung zu gewähren. Der FCB hatte letztes Jahr mit dem 19-jährigen Veljko Simic von Roter Stern Belgrad einen auf fünf Jahre angelegten Profivertrag abgeschlossen. Das kantonale Arbeitsamt war bereit, Simic, der als Serbe von der Personenfreizügigkeit nicht profitiert, eine Arbeitsbewilligung zu erteilen. Das Bundesamt für Migration lehnte dies ab. Zu Recht, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Wie die Vorinstanz kommt es zum Schluss, dass Simic die Voraussetzungen nicht erfüllt, wie sie im Ausländergesetz und in den speziellen Weisungen für Berufssportler aus Drittstaaten festgehalten sind.

Gemäss diesen Weisungen, die in Zusammenarbeit mit den interessierten Sportverbänden wie der Swiss Football League erstellt wurden, erhalten junge Profifussballer zwischen 18 und 21 Jahren nur dann eine Bewilligung, wenn sie während mindestens drei Jahren aktiv Fussball und während eines Jahres regelmässig an nationalen Meisterschaften auf höchstem Niveau gespielt haben. Bei Simic, der fast nur in Juniorenmannschaften zum Einsatz gekommen sei, sei dies nicht der Fall, ihm fehle die geforderte Wettkampferfahrung, heisst es im Entscheid. Daran ändere auch nichts, dass es sich laut FCB bei Simic um ein vielversprechendes Fussballtalent handle, für das sich auch andere europäische Vereine interessierten. Der Entscheid ist definitiv.

Nun ist der FCB nicht der einzige Schweizer Verein, der bei der Zulassung junger ausländischer Spieler mitunter mit den Behörden Probleme hat. Die Frage, ob man auf Spielertalente von ausserhalb der EU wirklich verzichten muss, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, gibt auch sonst immer wieder zu reden. So konnte etwa der HC Davos letztes Jahr einen jungen Kanadier wohl nur deshalb verpflichten, weil die Schweiz und Kanada bei der Zulassung von Arbeitskräften ein Memorandum of Understanding abgeschlossen haben. Danach können kanadische Spitzensportler in der Schweiz auch dann eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn sie die erforderliche Wettkampferfahrung nicht vorweisen.